Wie können Sie helfen?

Hier ist vieles denkbar: Die Stiftung für Alte Musik ist eine rechtsfähige Stiftung des Bürgerlichen Rechts und als gemeinnützige Körperschaft anerkannt. Das Vermögen der Stiftung besteht aus Barkapital und einem historischen Instrumentarium. Die Instrumente sind bei Nachwuchsmusikern und bei Konzerten der Akademie für Alte Musik im Dauereinsatz. Das Barvermögen wird sukzessive aufgebaut. Wenn Sie also ein historisches Instrument besitzen und wünschen, daß es benutzt wird, um Ihnen und den ausübenden Musikern Freude zu bereiten, dann können Sie dieses Instrument in Form einer Zustiftung übereignen. Selbstverständlich ist auch jede Form der Barspende oder finanziellen Zustiftung möglich, die das Stiftungskapital vermehrt. Spenden oder Zustiftungen sind steuerlich abzugsfähig. Auch Erbschaften und Schenkungen, die der gemeinnützigen Stiftung zufließen, sind steuerbefreit, so dass auch größere Beträge ohne Abzug voll zur Wirkung kommen. 

Werden Sie Teil der Stiftung

Das finanzielles Engagement für eine Stiftung kann mit erheblichen steuerlichen   Vorteilen verbunden sein. Aus gutem Grund: Stiftungen sind ein wichtiger Teil des kulturellen Geschehens unserer freiheitlichen Bürgergesellschaft.

Sollten noch Fragen offen sein, kontaktieren Sie uns gerne.

Kontakt

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